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Pflegezimmer für temporäre Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflegen in Deutschland

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Häufige Fragen

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Sie überbrückt die Lücke zwischen Klinik und Rückkehr in die häusliche Pflege.

Wie lange darf Kurzzeitpflege sein?

Pro Kalenderjahr sind bis zu 8 Wochen (56 Tage) Kurzzeitpflege möglich. Das Pflegekassen-Budget beträgt 1.854 € (Stand 2025) und kann mit ungenutzter Verhinderungspflege auf bis zu 3.539 € aufgestockt werden, der so genannte „Entlastungsbudget“-Topf.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Kosten ab Pflegegrad 2 bis zur o.g. Höhe. Eigenanteile bleiben für Unterkunft & Verpflegung sowie Investitionskosten, typisch 50 bis 90 € pro Tag. Pflegegrad 1 erhält den Entlastungsbetrag (125 € monatlich).

Wie unterscheidet sich Kurzzeit- von Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege findet vollstationär in einem Heim statt. Verhinderungspflege (§39 SGB XI) wird zu Hause durch ambulante Dienste oder Privatpersonen geleistet, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Beide Töpfe können seit 2024 ineinander übertragen werden.