Schwester Karins mobiles Pflegeteam
Pflegedienst in Obernkirchen · Ernst-August-Kranz Straße 1, 31683 Obernkirchen
Über uns
Schwester Karins mobiles Pflegeteam in Obernkirchen bietet körperbezogene Pflegemaßnahmen nach SGB XI, darunter Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Unterstützung bei Ausscheidungen und Lagerung bei Immobilität. Ergänzend werden hauswirtschaftliche Versorgung und pflegerische Betreuungsleistungen erbracht. Die Leistungen umfassen sowohl Grundpflege als auch Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI. Der Dienst ist unter der IK-Nummer 460327184 registriert.
Qualitäts-Prüfung
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) ambulant
Skala: 1,0 = sehr gut · 5,0 = mangelhaft
Quelle: Medizinischer Dienst (MD).
Preisliste in € (mit Ausbildungskosten)
Ausbildungskosten inkludiert.
Leistungsmodule
- Kleine Pflege14,25 €
- Große Pflege I23,32 €
- Große Pflege II29,18 €
- Kämmen und Rasieren4,57 €
- Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes im Zusammenhang mit der Körperpflege3,27 €
- Hilfen beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes6,48 €
- Spezielle Lagerung bei Immobilität im Zusammenhang mit der Körperpflege6,48 €
- Spezielle Lagerung bei Immobilität12,96 €
- Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme6,48 €
- Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme19,44 €
- Nahrungszufuhr durch Verabreichung von Sondenkost6,48 €
- Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im Zusammenhang mit der Körperpflege5,18 €
- Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen12,96 €
- Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung5,18 €
- Begleitung bei Aktivitäten38,87 €
- Grundpflege nach Zeit0,99 €
- Hauswirtschaftliche Versorgung5,18 €
- Betreuungsleistungen nach Zeit0,68 €
Zusatzleistungen
- Erstbesuch71,26 €
- Folgebesuch38,87 €
- Wegepauschale - Besuche zwischen 6.01 und 20.00 Uhr6,17 €
- erhöhte (verdoppelte) Wegepauschale - Besuch zwischen 20.01 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen10,12 €
- halbe Wegepauschale - Besuch zwischen 6.01 Uhr und 20.00 Uhr bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V3,09 €
- halbe erhöhte Wegepauschale zwischen 20.01 und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V5,06 €
- Wegepauschale, mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt - Besuche zwischen 6.01 Uhr und 20.00 Uhr3,09 €
- erhöhte (verdoppelte) Wegepauschale, mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt - Besuch zwischen 20.01 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und an gesetzlichen Feiertagen5,06 €
- halbe Wegepauschale, mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt - Besuch zwischen 6.01 Uhr und 20.00 Uhr bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V1,55 €
- halbe erhöhte Wegepauschale, mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt - Besuch zwischen 20.01 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und an gesetzlichen Feiertagen bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V2,53 €
- Wegegeld für Leistungen durch Pflegedienste, deren Sitz der Wohneinrichtung räumlich unmittelbar zugeordnet ist1,71 €
- Wegegeld für Leistungen durch externe Pflegedienste, die zeitlich zusammenhängend mehr als zwei Pflegebedürftige nacheinander in derartigen Wohneinrichtungen pflegen2,57 €
- Pflegeeinsatz §3768,06 €
Preisangaben gemäß Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen. Quelle: Prüfbericht des Medizinischen Dienstes, Stand November 2025.
Lage & Einzugsgebiet
Kontakt
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