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Pflegebett von der Pflegekasse: Antrag, Modelle, Kosten 2026

Pflegebett 2026 von Pflegekasse oder Krankenkasse: ärztliche Verordnung oder Pflegefachkraft-Empfehlung, max. 25 Euro Eigenanteil, Antragsweg in 5 Schritten.

Pflege-PraxisFelix Buba8 Min. Lesezeit

Pflegebett von der Pflegekasse: Antrag, Modelle, Kosten 2026

Zentrale Antwort: Ein Pflegebett ist ein höhenverstellbares Bett, das die häusliche Pflege erleichtert — typischerweise mit elektrischer Verstellung von Kopf-, Fuß- und Liegehöhe. Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse (mit ärztlicher Verordnung) oder die Pflegekasse (bei vorhandenem Pflegegrad) das Standard-Modell vollständig — als Leihgabe. Der Eigenanteil ist gesetzlich auf maximal 25 Euro begrenzt. Seit 1. Januar 2022 reicht statt einer ärztlichen Verordnung auch eine Empfehlung einer Pflegefachkraft zur Antragstellung.

Inhaltsverzeichnis


Was ein Pflegebett ist

Ein Pflegebett (auch: Krankenbett, Seniorenbett, höhenverstellbares Bett) unterscheidet sich von einem normalen Bett durch:

  • Stufenlose Höhenverstellung der Liegefläche (typisch 30 bis 80 cm)
  • Verstellbares Kopfteil zum Aufrichten beim Essen, Lesen, Atmen
  • Verstellbares Fußteil zur Lagerung
  • Seitengitter zur Sicherung gegen Sturz aus dem Bett (optional)
  • Aufrichtehilfe / Bettgalgen zum Selbstaufrichten
  • Rollen mit Bremsen für leichte Beweglichkeit
  • Robuste Konstruktion für Pflegebelastung (häufiges Bezugswechseln, Lagerung, Mobilisation)

Wer profitiert?

  • Pflegebedürftige Menschen mit eingeschränkter Mobilität
  • Bettlägerige Personen
  • Patienten nach Operationen
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen (z. B. Herzschwäche, COPD)
  • Demenzkranke (mit besonderen Sicherheitsanforderungen)
  • Pflegende Angehörige (Höhenverstellung schont den Rücken massiv)

Gut zu wissen: Ein Pflegebett ist keine Anschaffung „für später" — es lohnt sich oft schon im mittleren Pflegegrad. Die rückenschonende Höhenverstellung allein verhindert oft Pflegekraft-Verletzungen und ermöglicht Angehörigen, länger pflegen zu können.


Modelle und Ausstattung

ModellBeschreibungWer zahlt?
Standard-Pflegebett (mechanisch)Mit Kurbel höhenverstellbarKrankenkasse / Pflegekasse
Standard-Pflegebett (elektrisch)Per Fernbedienung verstellbarKrankenkasse / Pflegekasse
Niederflur-PflegebettLiegefläche bis 25 cm absenkbar (Sturzschutz)Auf Indikation
Schwerlast-PflegebettFür Patienten über 135 kgBei Indikation
Komfort-PflegebettHolzoptik, ansprechendes DesignEigenanteil oft erforderlich
Aufstehbett / StehbettAufrichten in den StandSpezialfall, oft Selbstkauf
Pflegebett mit digitalem AssistenzsystemSensoren für Herzfrequenz, BewegungPrivatkauf

Standard-Ausstattung von der Kasse: Funktionales Pflegebett, meistens elektrisch verstellbar, mit Liegefläche 90×200 cm, robuster Verarbeitung, einer Standardmatratze, Seitengittern, Aufrichtehilfe. Die Optik ist meist eher klinisch.

Was Sie privat dazukaufen können:

  • Matratzen mit besseren Eigenschaften (z. B. Antidekubitus-Matratze bei Risiko)
  • Hochwertigere Bettwäsche und Schoner
  • Holzverkleidungen für wohnlicheren Look
  • Spezielle Lagerungskissen
  • Ergänzende Hilfsmittel (Bettgalgen, Bettleiter)

Praxis-Tipp: Wenn die Optik wichtig ist, fragen Sie das Sanitätshaus nach Holzdekor-Verkleidungen für das Standardbett. Oft kosten diese 100–300 Euro Eigenanteil — und machen aus dem klinischen Pflegebett ein wohnzimmertaugliches Möbelstück.


Krankenkasse oder Pflegekasse?

Eine häufige Verwirrung — beide Kassen kommen in Frage, je nach Konstellation:

Krankenkasse (SGB V) zahlt, wenn:

  • Eine medizinische Notwendigkeit besteht (z. B. nach OP, bei chronischer Erkrankung, bei Behinderung)
  • Eine ärztliche Verordnung („behindertengerechtes Bett") vorliegt
  • Kein Pflegegrad zwingend nötig — auch ohne Pflegegrad möglich

Pflegekasse (SGB XI) zahlt, wenn:

  • Ein Pflegegrad vorliegt
  • Das Bett die häusliche Pflege erleichtert
  • Die selbstständige Lebensführung unterstützt

In der Praxis: Die Krankenkasse ist meist der primäre Kostenträger — auch bei Pflegegrad-Inhabern. Wenn die Krankenkasse ablehnt, kann die Pflegekasse einspringen. Krankenkasse und Pflegekasse sind organisatorisch fast immer unter demselben Dach (z. B. AOK Krankenkasse + AOK Pflegekasse), so dass die interne Zuständigkeit oft vom Sachbearbeiter selbst geklärt wird.

Praxis-Tipp: Reichen Sie das Rezept einfach bei Ihrer Krankenkasse ein. Wenn diese der Ansicht ist, dass die Pflegekasse zuständig ist, leitet sie den Antrag intern weiter. Sie müssen keine zwei separaten Anträge stellen.


Antrag in 5 Schritten

Schritt 1 — Verordnung oder Empfehlung einholen

  • Ärztliche Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt — auf dem Rezept muss „behindertengerechtes Bett" oder „höhenverstellbares Pflegebett" stehen, plus eine medizinische Begründung
  • Alternative seit 1.1.2022: Empfehlung durch eine Pflegefachkraft (z. B. ambulanter Pflegedienst). Diese Empfehlung darf nicht älter als 14 Tage sein
  • Auch möglich: Vermerk im MD-Pflegegutachten — wenn der Gutachter ein Pflegebett empfiehlt, gilt das als Antrag

Schritt 2 — Sanitätshaus auswählen Das Sanitätshaus muss Vertragspartner Ihrer Kasse sein. Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse nennt Ihnen Vertragspartner in Ihrer Region. Viele Sanitätshäuser bieten an, den Antrag in Ihrem Namen zu stellen — eine wertvolle Hilfe.

Schritt 3 — Antrag einreichen Mit Verordnung/Empfehlung und einem formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse (oder Pflegekasse). Das Sanitätshaus übernimmt das oft.

Schritt 4 — Bewilligung abwarten Bearbeitungszeit typisch 1 bis 4 Wochen. Bei Eilbedürftigkeit (z. B. nach Krankenhausentlassung) auf Eile hinweisen — die Kasse muss in akuten Fällen schneller entscheiden.

Schritt 5 — Lieferung und Aufbau Nach Bewilligung liefert und montiert das Sanitätshaus das Bett. Die Einweisung in die Bedienung ist Bestandteil der Leistung — lassen Sie sich alles erklären.

Praxis-Hinweis: Bestellen Sie kein Pflegebett auf eigene Rechnung vor der Bewilligung. Eine nachträgliche Erstattung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.


Kosten und Eigenanteil

Standard-Pflegebett über die Kasse:

PositionKosten
Anschaffung Standard-Bett0 € (Leihgabe)
Lieferung und Aufbau0 €
Einweisung in Bedienung0 €
Reparaturen0 € (durch Sanitätshaus)
Eigenanteil Pflegehilfsmittelmax. 10 % der Kosten, max. 25 €

Eigenanteil bei Krankenkasse: 10 % der Kosten, maximal 10 Euro. (Bei chronisch Kranken mit Befreiung: 0 €.)

Eigenanteil bei Pflegekasse: 10 % der Kosten, maximal 25 Euro. (Bei chronisch Kranken mit Befreiung: 0 €.)

Stromkosten: Strom für elektrische Pflegebetten kann auf Antrag von der Krankenkasse erstattet werden — auch wenn die Beträge gering sind.

Was die Kasse NICHT zahlt:

  • Höherwertige Komfort-Modelle (Holzoptik, besondere Verarbeitung)
  • Spezial-Matratzen außerhalb der Standard-Versorgung
  • Zusatzausstattung (Aufstehhilfe Premium, klappbare Sitzflächen, edle Materialien)

Wenn Sie ein höherwertiges Modell wünschen, können Sie die Differenz selbst zahlen — oder das Bett komplett privat kaufen.

Wichtig: Bei ärztlich begründeter Notwendigkeit eines speziellen Modells (z. B. Antidekubitus-Wechseldruckmatratze bei Dekubitusrisiko) zahlt die Kasse die Mehrkosten. Hier ist eine differenzierte ärztliche Begründung entscheidend.


Lieferung, Aufbau und Wartung

Lieferung: Typisch innerhalb 1 bis 2 Wochen nach Bewilligung. Bei Eilbedürftigkeit oft auch schneller — das Sanitätshaus arbeitet mit Vorratsmodellen.

Aufbau: Das Sanitätshaus liefert und montiert das Bett vor Ort. Dauert typisch 30 bis 60 Minuten. Achten Sie darauf, dass die Stellfläche frei und ausreichend groß ist (mindestens 1 Meter Abstand auf der Pflegeseite).

Einweisung: Bestandteil der Leistung. Die Bedienung der Verstellfunktionen, der Aufrichtehilfe und des Notrufs sollte ausführlich erklärt werden — auch für Angehörige.

Wartung und Reparaturen: Vollständig durch das Sanitätshaus, kostenfrei. Im Schadensfall: Sanitätshaus anrufen, das Bett wird repariert oder ausgetauscht.

Rückgabe: Wenn das Bett nicht mehr benötigt wird, holt das Sanitätshaus es kostenfrei ab. Wichtig: Rückgabe rechtzeitig melden — die Kasse zahlt sonst weiter.


Alternativen: Kauf oder Miete privat

Es gibt Gründe, ein Pflegebett außerhalb des Kassen-Wegs zu beschaffen:

1. Kein Pflegegrad und keine ärztliche Verordnung möglich Etwa bei Eheleuten, die im Alter ein höhenverstellbares Bett aus präventiven Gründen wünschen, ohne aktuell pflegebedürftig zu sein.

2. Höherwertige Optik gewünscht Wer das klinische Aussehen vermeiden will, kauft oft privat — typische Privatkauf-Preise: 800 bis 3.000 Euro für ein gutes Pflegebett mit Holzdekor.

3. Spezielle Anforderungen Aufstehbetten, Schwerlastbetten oder Spezialkonstruktionen, die nicht im Kassen-Standard enthalten sind.

Privatkauf-Optionen:

  • Sanitätshäuser (auch Privatverkauf möglich)
  • Spezialisierte Online-Anbieter (Pflegebett.com, Pflegebetten24.de, RCS-Pro etc.)
  • Möbelhäuser mit Senioren-Sortiment

Miete privat: Wenn der Bedarf vorübergehend ist (etwa nach OP, ohne Pflegegrad) und die Krankenkasse nicht zahlen will. Mietpreise typisch 80 bis 150 Euro pro Monat.

Praxis-Tipp: Vor einem Privatkauf prüfen lassen, ob die Krankenkasse oder Pflegekasse nicht doch zahlt. Eine ärztliche Verordnung kostet nichts — und im Erfolgsfall sparen Sie 800 bis 3.000 Euro.


Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich ein Pflegebett auch ohne Pflegegrad? Ja, über die Krankenkasse — mit ärztlicher Verordnung („behindertengerechtes Bett") und medizinischer Begründung. Die Kostenübernahme ist nicht an einen Pflegegrad gekoppelt, sondern an die medizinische Notwendigkeit.

Wie hoch ist der Eigenanteil 2026? Bei der Krankenkasse maximal 10 Euro, bei der Pflegekasse maximal 25 Euro. Bei nachgewiesener Befreiung (chronische Erkrankung, niedriges Einkommen) entfällt der Eigenanteil.

Wie lange dauert die Bewilligung? Typisch 1 bis 4 Wochen. Bei Eilbedürftigkeit (z. B. nach Krankenhausentlassung) muss die Kasse schneller entscheiden — das ausdrücklich erwähnen.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung? Klassischerweise ja. Seit 1. Januar 2022 reicht aber auch die Empfehlung einer Pflegefachkraft (z. B. vom ambulanten Pflegedienst) als Grundlage für den Antrag.

Kann ich das Modell selbst wählen? In den Grenzen der Standard-Versorgung der Kasse ja — das Sanitätshaus stellt typischerweise mehrere Modelle zur Auswahl. Wenn Sie ein höherwertiges Modell wollen, können Sie die Differenz selbst zahlen.

Wer übernimmt die Reparaturen? Das Sanitätshaus, kostenfrei. Bei Defekt einfach anrufen — Reparatur oder Austausch erfolgen meist innerhalb weniger Tage.

Was passiert mit dem Bett, wenn es nicht mehr gebraucht wird? Das Sanitätshaus holt es kostenfrei ab. Wichtig: rechtzeitig informieren, sonst zahlt die Kasse weiter Mietgebühren.

Kann ich auch ein gebrauchtes Pflegebett bekommen? Über die Kasse: ja, oft sogar — die Kasse stellt entweder neue oder generalüberholte Betten zur Verfügung. Privat: gebrauchte Pflegebetten gibt es etwa 30 bis 50 Prozent günstiger als Neu-Geräte, oft über spezialisierte Plattformen.



Quellen und gesetzliche Grundlagen

  • SGB V § 33 (Hilfsmittel)
  • SGB XI § 40 (Pflegehilfsmittel)
  • Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (Produktgruppe 19: Krankenpflegeartikel; Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege)
  • Verbraucherzentrale: „Pflegehilfsmittel — was die Kasse zahlt"

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder pflegerische Beratung. Eine konkrete Hilfsmittelversorgung sollte mit dem Hausarzt, dem Pflegedienst und einem Sanitätshaus abgestimmt werden.